Datenschutz: Der Datenschutzbeauftragte
Grundsätzlich lässt sich sagen:
Die Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten entlastet die eigenen Mitarbeiter und gewährleistet den gesetzeskonformen Umgang mit den Daten in Ihrem Betrieb.
Die wesentlichen Aufgaben des Datenschutzbeauftragten werden in § 4g BDSG genannt:
- Schaffung von Transparenz in der betrieblichen Datenverarbeitung
- Überwachung der ordnungsgemäßen Anwendung der Datenverarbeitungsprogramme
- Koordinierung und Überwachung der Maßnahmen für Datenschutz und -sicherung
- Beratung über technische und organisatorische Maßnahmen im Bereich der Datenverarbeitung
- Schulung der Mitarbeiter
- Erteilung von Auskünften an die Betroffenen in Angelegenheiten des Datenschutzes sowie Benachrichtigung des Betroffenen über die Datenerhebung
- Vertretung des Unternehmers in datenschutzrechtlichen Fragen
- Verfassen eines Tätigkeitsberichts am Ende des Geschäftsjahres
- Durchführung der Vorabkontrolle risikoreicher Anwendungen (§ 4d Abs. 5)
- Zur Verfügungstellung des Verfahrensverzeichnisses an Jedermann zur Einsicht (§ 4g Abs. 2)
Gern übernehme ich die Funktion des externernen (betrieblichen) Datenschutzbeauftragten in Ihrem Unternehmen, der für Sie die vom Gesetzgeber geforderten Aufgaben umsetzt.
Nehmen Sie Kontakt zu uns auf
Sie erreichen uns telefonisch unter: 0 51 08 / 92 59 41 oder per E-Mail:
datenschutz@ggdatentechnik.de