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Datenschutz: Der Datenschutzbeauftragte

Grundsätzlich lässt sich sagen:

Die Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten entlastet die eigenen Mitarbeiter und gewährleistet den gesetzeskonformen Umgang mit den Daten in Ihrem Betrieb.

Die wesentlichen Aufgaben des Datenschutzbeauftragten werden in § 4g BDSG genannt:

Gern übernehme ich die Funktion des externernen (betrieblichen) Datenschutzbeauftragten in Ihrem Unternehmen, der für Sie die vom Gesetzgeber geforderten Aufgaben umsetzt.

Nehmen Sie Kontakt zu uns auf

Sie erreichen uns telefonisch unter: 0 51 08 / 92 59 41 oder per E-Mail: datenschutz@ggdatentechnik.de